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KYOCERA reicht Klage gegen Hanwha Q CELLS Japan Co., Ltd. wegen Verletzung eines japanischen Patents im Zusammenhang mit Solarmodulen ein

15. Juli 2014

Kyoto / Neuss − Die Kyocera Corporation hat vor dem Bezirksgericht Tokio wegen der Verletzung eines Patents von Kyocera im Zusammenhang mit Solarmodulen Klage gegen Hanwha Q CELLS Japan Co., Ltd. eingereicht.

Der Klageeinreichung waren lange Verhandlungen bezüglich des Patents für eine 3-Busbar-Elektrodenstruktur vorausgegangen, welches Kyocera in Japan hält (japanisches Patent Nr. 4953562). Die 3-Busbar-Elektrodenstruktur erhöht den Wirkungsgrad von Solarmodulen.

Kyocera verhandelt zurzeit auch mit anderen Akteuren über dieses Patent.

Kyocera betreibt seit 1975 kontinuierlich Forschungs- und Entwicklungsarbeit auf dem Gebiet der Solarenergie. Die 3-Busbar-Elektrodenstruktur von Kyocera wurde im März 2012 patentiert. 2004 erzielte Kyocera mit dieser Technologie einen Weltrekord für den Wirkungsgrad*. Seitdem ist die speziell entwickelte Elektrodenstruktur ein wichtiger Bestandteil der Solarzellen des Unternehmens. Kyocera erachtet geistiges Eigentum als unverzichtbaren Vermögenswert des Unternehmens und wird die nötigen Maßnahmen ergreifen, um seine geistigen Eigentumsrechte zu schützen und durchzusetzen.

* Weltbester Wirkungsgrad in Höhe von 17,7 % bei Untersuchungen von 150 mm × 155 mm großen polykristallinen Siliziumsolarzellen (2004).

 
Für weitere Informationen zu Kyocera:www.kyocerasolar.de

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